Rund um die Ausbildung – vom Fußgänger zum Flieger

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 17 Jahre (die Ausbildung darf mit 16 Jahren begonnen werden; bei Minderjährigen wird eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt)
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit (vor Beginn der Ausbildung)

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung

  • Kopie des Personalausweises
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 / LAPL

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet parallel zur praktischen statt. Dabei setzen sich die insgesamt 60 Stunden Unterricht aus folgenden Fächern zusammen:

  • Aerodynamik (8 Stunden)
  • Technik/pyrotechnische Einweisung (8 Stunden)
  • Navigation (14 Stunden)
  • Meteorologie (10 Stunden)
  • Luftrecht/Flugfunk (12 Stunden)
  • Verhalten in besonderen Fällen (6 Stunden)
  • menschliches Leistungsvermögen (2 Stunden)

Die einzelnen Fächer werden über das Jahr verteilt unterrichtet, so dass jederzeit mit dem Unterricht begonnen werden kann. Schwerpunkt ist der Winter, da in dieser Zeit die Tage kürzer sind und das Wetter ebenfalls die praktische Ausbildung oft nicht zulässt.

Bei der theoretischen Prüfung müssen pro Fach 40 Fragen beantwortet werden, hiervon 75 % richtig. Nach Bestehen der theoretischen ist die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten zu absolvieren. Die Ausbildungszeit darf zwei Jahre nicht überschreiten.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst 30 Pflicht-Flugstunden, von denen wenigstens fünf als Alleinflug ohne Fluglehrer durchgeführt werden müssen. Der Ablauf der praktischen Ausbildung verläuft in mehreren Phasen:

  1. Einweisungsflüge (Schnupperflüge) zur Vermittlung der Grundlagen für die Beherrschung des Luftsportgeräts
  2. Starten und Landen
  3. Verhalten in besonderen Notsituationen 
  4. Erster Alleinflug – das Schlüsselerlebnis in der Ausbildung!
  5. Erlernen des Handlings unter besonderen Bedingungen (zum Beispiel das Starten und Landen bei Seitenwind)
  6. Überlandeinweisung mit Anwendung der terrestrischen Navigation
  7. 3 x 50 km Alleinflüge mit Zwischenlandung auf fremden Flugplätzen
  8. 2 x 200 km Flug mit Lehrer inkl. Zwischenlandung
  9. Vorbereitung auf die praktische Prüfung
  10. Abschluss der praktischen Ausbildung durch eine 60 minütige Prüfung durch einen Prüfungsrat des DAeC

Passagierberechtigung

Nach bestandener Prüfung und Erhalt der Lizenz kann zusätzlich die „Passagierberechtigung“ erworben werden. Dazu sind fünf Überlandflüge notwendig, wovon zwei mit Fluglehrer über 200 km Flug inkl. Zwischenlandung erfolgen. Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug erfolgen. Abnahmeberechtigt ist der mitfliegende Fluglehrer.

Sprechfunkzeugnis BZF II

Zusätzlich zum Pflichtkurs „Luftrecht/Flugfunk“ empfehlen wir einen Sprechfunkkurs BZF II (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst) zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung bei der Bundesnetzagentur. Das BZF II berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum. Somit werden auch kontrollierte Flugplätze als Ausflugsziele möglich oder auch das Einholen von Freigaben zum Durchfliegen von Kontrollzonen. Der Kurs findet in der Regel an einem Wochenende Samstag und Sonntag von jeweils 10:00 bis 16:00 Uhr statt.