Rund um die Ausbildung – vom Fußgänger zum Flieger

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 17 Jahre (die Ausbildung darf mit 16 Jahren begonnen werden; bei Minderjährigen wird eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt)
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit (vor Beginn der Ausbildung)

Notwendige Unterlagen für die Anmeldung

  • Kopie des Personalausweises
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis mindestens LAPL

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung findet parallel zur praktischen statt. Dabei setzen sich die insgesamt 60 Stunden Unterricht aus folgenden Fächern zusammen:

  • Aerodynamik (8 Stunden)
  • Technik/pyrotechnische Einweisung (8 Stunden)
  • Navigation (14 Stunden)
  • Meteorologie (10 Stunden)
  • Luftrecht/Flugfunk (12 Stunden)
  • Verhalten in besonderen Fällen (6 Stunden)
  • menschliches Leistungsvermögen (2 Stunden)

Der Theoriekurs findet einmal im Jahr im Winterhalbjahr statt, da in dieser Zeit die Tage kürzer sind und das Wetter ebenfalls die praktische Ausbildung oft nicht zulässt.

Bei der theoretischen Prüfung müssen pro Fach 40 Fragen beantwortet werden, hiervon 75 % richtig. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung ist die praktische Prüfung innerhalb von 36 Monaten zu absolvieren.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst 30 Pflicht-Flugstunden, von denen wenigstens fünf als Alleinflug ohne Fluglehrer durchgeführt werden müssen. Der Ablauf der praktischen Ausbildung verläuft in mehreren Phasen:

  1. Einweisungsflüge (Schnupperflüge) zur Vermittlung der Grundlagen für die Beherrschung des Luftsportgeräts
  2. Starten und Landen
  3. Verhalten in besonderen Notsituationen 
  4. Erster Alleinflug – das Schlüsselerlebnis in der Ausbildung!
  5. Erlernen des Handlings unter besonderen Bedingungen (zum Beispiel das Starten und Landen bei Seitenwind)
  6. Überlandeinweisung mit Anwendung der terrestrischen Navigation
  7. 3 x 50 km Alleinflüge mit Zwischenlandung auf fremden Flugplätzen
  8. 2 x 200 km Flug mit Lehrer inkl. Zwischenlandung
  9. Vorbereitung auf die praktische Prüfung
  10. Abschluss der praktischen Ausbildung durch eine 60 minütige Prüfung durch einen Prüfungsrat des DAeC

Passagierberechtigung

Nach bestandener Prüfung und Erhalt der Lizenz kann zusätzlich die „Passagierberechtigung“ erworben werden. Dazu sind fünf Überlandflüge notwendig, wovon zwei mit Fluglehrer über 200 km Flug inkl. Zwischenlandung erfolgen. Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug erfolgen. Abnahmeberechtigt ist der mitfliegende Fluglehrer.

Sprechfunkzeugnis BZF II

Zusätzlich zum Pflichtkurs „Luftrecht/Flugfunk“ empfehlen wir einen Sprechfunkkurs BZF II (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst) zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung bei der Bundesnetzagentur. Das BZF II berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum. Somit werden auch kontrollierte Flugplätze als Ausflugsziele möglich oder auch das Einholen von Freigaben zum Durchfliegen von Kontrollzonen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung bei der Bundesnetzagentur empfehlen wir BZF Sprechfunkkurse einschlägiger Online Anbieter. Aktuelle Empfehlungen können bei der Ausbildungsleitung eingeholt werden.

Weitere Fragen zur Ausbildung können gerne an die Ausbildungsleitung gerichtet werden: flugschule@ul-weilerswist.de